Kunststoffabgasleitungen

Kunststoff-Abgasleitungen aus PVDF, PP-H, resp. PP-S
(Temperaturbereiche bis 120 °C oder bis 160°C)

In Kunststoffabgasanlagen werden normalerweise Abgase von Brennstoffen aus Öl- und Gasfeuerungen abgeleitet.
Systeme für Kunststoff- Abgasanlagen liefern wir in ein- und doppelwandiger Ausführung. Doppelwandige Ausführungen sind meistens Luft-Abgassysteme (LAS). Bei LAS-Systemen wird die Verbrennungsluft in der Aussenhülle gegenüber dem Rauchgas in entgegengesetzter Richtung geführt und zum Brenner geleitet.
Der Kunststoff pph (Polypropylen-homopolymerisat); ist in starrer und flexibler Abgasleitung einsetzbar. Leider sind diese Kunststoffe nicht UV-beständig.

Dieser thermoplastische Kunststoff hat einen Anwendungsbereich in Temperaturen bis max. 120 °C

Der Kunststoff PVDF ist ein thermoplastischer Recycling Kunststoff, der für höchste Korrosionsansprüche eingesetzt werden kann.

PVDF ist absolut UV-beständig und ist für den Temperaturbereich bis 160°C geprüft.


Vorteile:
Hohe Abriebfestigkeit und Säureresistenz garantieren eine Kaminsanierung mit hoher Lebensdauer.
Durch seine gute Beständigkeit auf thermischer Festigkeit, ist PVDF der ideale Werkstoff für Abgasleitungen von 0°C bis 160°C. Abgasleitungen sind einsetzbar und zugelassen für Abgastemperaturen bis max.160° C. Eine Begrenzung der Abgastemperaturen nach unten, wie sie bei allen traditionellen Schornsteinsystemen besteht - ist auf Grund der druck- und kondensatdichten Verbindungstechnik und der Beständigkeit der eingesetzten Werkstoffe gegen das sich im Abgas befindende saure Kondensat nicht erforderlich.

Nachteile:
Es ist wichtig, dass Kunststoffanlagen nicht bei Feuerungen mit hohen Abgastemperaturen über 160°C angeschlossen werden. Für den Betrieb von Kunststoffabgasanlagen ist ein Temperaturbegrenzer als Sicherheitseinrichtung beim Kesselaustritt notwendig. Wir haben in Erfahrung gebracht, dass Kunststoffanlagen bei konventionellen Ölfeuerung nicht geeignet sind. Wenn der Brenner, eine Störfunktion (Übertemperatur der Flamme) erzeugt und der Abgastemperaturbegrenzer seine Pflicht nicht erfüllt, besteht die Gefahr, dass die Rauchrohrverbindung zu schmelzen beginnt.